Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für IT-Dienstleistungen und Beratung
Wichtiger Hinweis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind provisorisch und befinden sich derzeit in anwaltlicher Prüfung. Sie dienen zur ersten Orientierung über unsere Leistungen und Vertragsbedingungen.
Für verbindliche Projektvereinbarungen kontaktieren Sie uns bitte direkt. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Angebot mit klaren Konditionen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MEMOTECH (Mehmet Gökçe, Lerchenfeldstrasse 3, 9014 St.Gallen, Switzerland Innovation Park Ost) und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere:
- Software-Entwicklung und -Beratung
- E-Commerce-Lösungen (Shopware, OroCommerce, Marello)
- System-Integration und -Migration
- Performance-Optimierung
- Technische Beratung und Support
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote von MEMOTECH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Projektangebot. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.4 MEMOTECH ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (falls anwendbar).
3.2 Bei Stundensatz-Projekten wird der aktuelle Stundensatz gemäss Angebot verrechnet. Angefangene Stunden werden in 15-Minuten-Schritten abgerechnet.
3.3 Bei Festpreis-Projekten gelten die vereinbarten Zahlungsmeilensteine:
- 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
- 40% nach Fertigstellung der Entwicklung
- 30% nach erfolgreicher Abnahme und Go-Live
3.4 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.5 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen und die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
4.3 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen uns zur Verlängerung der Leistungsfrist und ggf. zur Berechnung der dadurch entstehenden Mehrkosten.
5. Abnahme
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe zu prüfen und abzunehmen.
5.2 Mängel sind innerhalb der Prüfungsfrist schriftlich und detailliert zu rügen.
5.3 Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber innerhalb der Prüfungsfrist keine Mängel rügt oder die Leistung produktiv nutzt.
6. Gewährleistung
6.1 MEMOTECH gewährleistet, dass die Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen und frei von wesentlichen Mängeln sind.
6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
6.3 Bei berechtigten Mängelrügen wird MEMOTECH nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.
6.4 Ausgeschlossen ist die Gewährleistung bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung, Änderungen durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen.
7. Haftung
7.1 MEMOTECH haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MEMOTECH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe des Auftragswertes.
7.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.4 Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
8.1 Alle im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Werke (Software, Dokumentation, Konzepte etc.) unterliegen dem Urheberrecht.
8.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Software für den vereinbarten Verwendungszweck.
8.3 Der Quellcode verbleibt im Eigentum von MEMOTECH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.4 Bei Verwendung von Open-Source-Software gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
9.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Details regelt unsere Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist St. Gallen, Schweiz.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Oktober 2025 (Provisorische Fassung - in anwaltlicher Prüfung)
Individuelle Projektvereinbarung gewünscht?
Für Ihr Projekt erstellen wir gemeinsam eine massgeschneiderte Vereinbarung mit klaren Konditionen und Leistungsbeschreibung.
E-Mail: mehmetgoekce@memotech.ch
Telefon: +41 79 577 49 82
Antwortzeit: Innerhalb 24 Stunden garantiert